In einer aufsehenerregenden Episode des WDR-Podcasts „Quarks Science Cops“ nahmen die Wissenschaftsjournalisten Maximilian Doeckel und Jonathan Focke die Gesundheitsversprechen der Firma BEMER vor Kurzem unter die Lupe. Das Unternehmen verkauft Magnetfeldmatten für mehrere tausend Euro mit dem Versprechen: „Mehr Fitness, mehr Leistung, mehr vom Leben.“ Die Journalisten hinterfragen dabei die wissenschaftliche Grundlage dieser Behauptungen und beleuchten die Methoden des Unternehmens kritisch. Die Episode wirft ein Schlaglicht auf die wachsende Industrie der Wellness-Technologien und die Notwendigkeit, gesundheitsbezogene Produkte kritisch zu hinterfragen. Die vollständige Analyse ist in der Podcast-Folge „Der Fall Bemer: Magische Magnetdecken für Mensch und Pferd“ verfügbar.
„Mehr Fitness, mehr Leistung, mehr vom Leben.“ Mit solch vollmundigen Versprechen wirbt die Firma BEMER für ihre Magnetfeldmatten. Täglich acht Minuten auf der Matte liegen soll genügen, um Gesundheit und Wohlbefinden spürbar zu steigern. Seit 25 Jahren ist das Unternehmen am Markt, verkauft seine Geräte für mehrere tausend Euro pro Stück – an Menschen ebenso wie an Pferde. Denn selbst für Vierbeiner bietet BEMER spezielle Magnetfeld-Decken an, was betuchte Reiter bereitwillig auf den Plan ruft. Unterstützt von einem ganzen Tross prominenter Fürsprecher – vom Extremkletterer bis zur Paralympics-Siegerin – inszeniert BEMER eine Erfolgsgeschichte: Spitzenathleten berichten von tieferem Schlaf, schnellerer Regeneration und weniger Schmerzen dank der Matte. Die Botschaft: Dieses High-Tech-Wundermittel verbessert die Durchblutung bis in die kleinsten Gefäße und verhilft zu neuer Vitalität – und das ganz ohne Chemie, wie die Werbung gern betont. Doch was steckt wirklich dahinter?
Wissenschaftliche Bewährung bleibt aus
BEMER preist seine „Physikalische Gefäßtherapie“ als wissenschaftlich fundiert an. Tatsächlich existiert eine Reihe von Studien zu pulsierenden Magnetfeldern und ihrer Wirkung auf den Körper – auch BEMER selbst listet etliche Publikationen auf. Aber sind diese Ergebnisse klinisch relevant? Ein nüchterner Blick in unabhängige Bewertungen ernüchtert. So hat der IGeL-Monitor der Krankenkassen die Magnetfeldtherapie bei Rückenschmerzen bereits 2014 geprüft und mangels belastbarer Daten als „Nutzen unklar“ eingestuft. Die vorhandenen Studien seien zu klein, von zu geringer Qualität und zeigten widersprüchliche Resultate. Zwei von drei klinischen Studien fanden keinerlei signifikanten Vorteil gegenüber Scheinbehandlung; die dritte berichtete zwar über positive Effekte, doch war eine Verzerrung der Ergebnisse nicht auszuschließen. Fazit der Kassenexperten: Kein belastbarer Wirknachweis, folglich auch kein grundsätzlicher Hinweis auf Nutzen.
Ganz ähnlich urteilt die offizielle Nationale VersorgungsLeitlinie Kreuzschmerz. Sie konstatiert klipp und klar: „Für die Anwendung von Magnetfeldtherapie bei akuten und chronischen nicht-spezifischen Kreuzschmerzen wurde kein Wirksamkeitsnachweis gefunden“. Im Gegenteil – die Leitlinienkommission warnt, dass solche passiven Therapien Patienten eher von wichtigeren Maßnahmen ablenken. Wer allzu sehr auf magnetische Wunder hoffe, bleibe eher inaktiv, was dem eigentlichen Behandlungsziel (Aktivierung der Patienten) widerspreche. Auch die Bundesärztekammer und andere Fachgremien sehen Magnetfeld-Matten kritisch. In der Schulmedizin gelten lediglich bestimmte hochfrequente Elektro-Magnetfeldverfahren als nützlich, etwa gepulste Felder zur Knochenheilung oder sogenannte Tumortherapiefelder (TTF) in der Krebsbehandlung. Die verbreitete alternativmedizinische Magnetfeldtherapie à la BEMER hingegen rangiert als IGeL-Leistung außerhalb des erstatteten Leistungskatalogs – ein Hinweis darauf, dass ihr Nutzen als nicht erwiesen erachtet wird.
BEMER kontert den Skeptizismus gern mit Verweis auf eigene Studien zur Mikrozirkulation. In firmennahen Untersuchungen, oft durchgeführt vom Berliner „Institut für Mikrozirkulation“, will man Verbesserungen der Durchblutung kleinster Gefäße nachgewiesen haben. So berichtete der Mediziner Dr. Rainer Klopp, langjähriger BEMER-Forscher, bereits 2004 über Experimente an 28 Patienten mit Gelenkerkrankungen: In der mit Magnetfeldern behandelten Gruppe habe sich die Gefäßbewegung (Vasomotion) signifikant gesteigert, während die Kontrollen weniger Veränderungen zeigten. Doch was bedeuten solche Laborwerte in der Praxis? Unabhängige Experten bezweifeln, dass eine kurzfristig gemessene bessere Durchblutung automatisch zu messbaren Gesundheitsvorteilen führt. Größere klinische Studien zu harten Endpunkten (wie Schmerzen, Mobilität oder Heilungsverläufe) fehlen weitgehend. Eine der wenigen placebokontrollierten Untersuchungen zur BEMER-Matte – 100 Patienten mit chronischem Rückenleiden oder Kniearthrose – zeigte allenfalls durchwachsene Resultate. Bei den Rückenschmerz-Patienten verbesserte sich zwar die Schmerzintensität etwas und Erschöpfungssymptome gingen zurück, aber die körperliche Funktionsfähigkeit und Lebensqualität blieben unverändert. Bei Kniearthrose fand man zunächst keinen Effekt; erst in Nachuntersuchungen nach einigen Wochen ergaben sich leichte Verbesserungen in einzelnen Befindlichkeitsskalen. Ein klares Bild sieht anders aus. Angesichts der kleinen Teilnehmerzahl und kurzen Beobachtungsdauer rätselten selbst die Studienautoren, welchen konkreten Nutzen die Therapie überhaupt haben soll. Die Frage bleibt offen.
Unterm Strich ist die wissenschaftliche Evidenz für die großspurigen Heilsversprechen dürftig. Kein Wunder, dass Anhänger evidenzbasierter Medizin mit deutlichen Worten vor „Scharlatanerie“ warnen. In Online-Foren und bei Skeptikerorganisationen wird BEMER als Paradebeispiel für pseudowissenschaftlichen Unfug geführt. Zwar berichten manche Anwender subjektiv von Besserungen – doch Anekdoten ersetzen keine kontrollierten Studien. Placebo-Effekte, verstärkte Aufmerksamkeit für den eigenen Körper oder schlicht der Wunsch zu glauben, nachdem man viel Geld investiert hat, können leicht als vermeintliche Wirkung missgedeutet werden. Belastbare Belege für eine allgemeine Heilkraft der Magnetfelder fehlen jedenfalls. So lautet auch das nüchterne: Solange hochwertige, unabhängige Studien nicht überzeugen, bleibt die BEMER-Therapie ein spekulatives Angebot – Möglichkeit eines Nutzens nicht ausgeschlossen, aber keineswegs erwiesen
Hype, Hoffnung und Geschäft mit dem Magnetfeld
Warum also der anhaltende Hype um BEMER, wenn die Faktenlage so mager ist? Die Antwort liegt in einer geschickt gesponnenen Mischung aus Marketing, Mythos und einem Vertriebsmodell, das auf persönliche Überzeugung setzt. BEMER vertreibt seine Geräte im Strukturvertrieb, also über selbstständige Vertriebspartner im Direktverkauf. Das erinnert an klassische Multi-Level-Marketing-Systeme: Begeisterte Anwender werden zu Botschaftern und Verkäufern, die in ihrem Umfeld neue Kunden – oder weitere Verkäufer – akquirieren. „Cleveres Marketing und Multilevel-Vertrieb“ seien ein Schlüssel des Erfolgs, konstatieren auch die WDR-„Science Cops“ nach investigativer Recherche. Tatsächlich steht hinter BEMER ein Netz von geschulten Promotern, die auf Gesundheitsmessen, Info-Abenden oder sogar in Arztpraxen die Wunder-Matte vorführen. Da wird gern mit großen Emotionen gearbeitet: dankbare Patientenberichte, live demonstrierte Durchblutungs-Messungen, Hochglanzbroschüren mit quasi-medizinischem Vokabular. Die Grenze zur Heil- bzw. Gesundheitswerbung wird dabei bewusst ausgereizt – auf vage Formulierungen bedacht, um juristisch nicht angreifbar zu sein, und zugleich konkrete Hoffnungen weckend. So ist dann von „Optimierung der Mikrozirkulation“ die Rede oder von „Unterstützung der körpereigenen Regenerationsprozesse“. Im vertraulichen Gespräch trauen sich manche Vertreter auch mal, Krankheiten beim Namen zu nennen, die angeblich gebessert werden können – von Diabetes über Schlafstörungen bis Rheuma. Offiziell jedoch bleibt man vorsichtig: Keine Versprechen, nur „Möglichkeiten“ bieten, lautet die Devise, seit Gerichte genau hinsehen.
Die Vertriebspartner selbst sehen sich oft als Missionare einer guten Sache. Viele von ihnen sind heilberufliche Quereinsteiger – Physiotherapeuten, Heilpraktiker, manchmal auch Ärzte – die nach ergänzenden Einnahmequellen suchen. BEMER lockt sie mit attraktiven Margen und einem ausgereiften Schulungssystem. In firmeneigenen Akademien und Konferenzen wird der Glaube an das Produkt zelebriert. Der Vertrieb erfolgt auf Provisionsbasis, hierarchisch gestaffelt: Wer fleißig Matten verkauft (oder neue Wiederverkäufer rekrutiert), steigt im Rang und Verdienst. Das MLM-übliche Gewinnmodell ist unübersehbar. Kritikern zufolge droht dadurch ein Interessenkonflikt: Die Grenze zwischen ehrlicher Beratung und Verkaufsdruck verschwimmt. Wenn Umsatz lockt, ist die Versuchung groß, dem unbedarften Kunden lieber die Erfolgsgeschichten aufzutischen als auf fehlende wissenschaftliche Absicherung hinzuweisen.
BEMER versteht es zudem, sich ein fortschrittliches Image zu geben. Besonders stolz verkündet man die Kooperation mit der renommierten US-Raumfahrtbehörde NASA. Tatsächlich schloss BEMER 2015 einen Vertrag mit der NASA, um seine Technologie für Raumanzüge zu erproben. Gemeinsam wollte man einen Anzug entwickeln, der im All die Durchblutung fördert und Muskel- sowie Knochenschwund bei Astronauten vorbeugt. Für BEMER war diese Partnerschaft Gold wert: Endlich ein Anstrich von High-Tech und Seriosität, den man marketingwirksam ausschlachten konnte. In Pressemitteilungen und Vertriebsgesprächen hieß es fortan, sogar die NASA vertraue auf BEMER – was bei Laien erheblichen Eindruck hinterließ. Weniger erwähnt wurde, dass der Kooperationsvertrag strikte Auflagen enthielt: BEMER durfte zwar die Existenz der Zusammenarbeit kommunizieren, aber keine NASA-Logos nutzen oder falsche Eindrücke erwecken. Und dass die Kooperation 2021 endete, ging ebenfalls in der Euphorie unter. Dennoch: Der NASA-Glanz hat BEMER einen PR-Coup verschafft, der bis heute nachwirkt.
Auch im Sport- und Lifestyle-Bereich hat sich BEMER gezielt Verbündete gesucht. Die Firma sponserte jahrelang die renommierte Riders Tour im Reitsport und positionierte sich so prominent in einer zahlungskräftigen Szene, in der die Pferdegesundheit an erster Stelle steht. Zahlreiche Markenbotschafter – darunter der ehemalige Ski-Star Marc Girardelli, der Musiker und Extremsportler Joey Kelly oder Paralympics-Radsportlerin Denise Schindler – lassen sich mit dem BEMER-Logo ablichten und loben öffentlich dessen vermeintliche Benefits. Diese Testimonials klingen oft verblüffend ähnlich: Besserer Schlaf, schnellere Regeneration, weniger Verspannungen – kurz: man fühlt sich „fitter“. Das mag ehrlich erlebt sein, doch es bleibt subjektiv. Für BEMER zählt vor allem der Werbeeffekt: Wenn prominente Leistungsträger solche Aussagen treffen, sinken bei potenziellen Käufern die Zweifel. Kritische Stimmen hingegen – etwa von Wissenschaftlern oder Verbraucherzentralen – bekommen weit weniger Bühne.
Streit vor Gericht: Heilsversprechen auf dem Prüfstand
Wo Werbung Hoffnungen auf Heilung weckt, ohne belastbare Belege zu liefern, sind in Deutschland die Gerichte nicht weit. Das Heilmittelwerbegesetz (HWG) setzt enge Grenzen: Gesundheitsbezogene Aussagen für Medizinprodukte dürfen nicht irreführend sein, sprich es müssen gesicherte wissenschaftliche Nachweise vorliegen. Im Fall BEMER sahen konkurrierende Unternehmen und Verbraucherschützer diese Grenze wiederholt überschritten – und zogen vor Gericht. Bereits 2016 erwirkte ein Wettbewerber vor dem Landgericht Berlin eine einstweilige Verfügung gegen BEMER. Darin wurden der Firma diverse Werbeaussagen untersagt, etwa dass die Magnetfeldtherapie „ergänzende Therapie von Krankheiten und Beschwerden“ sei oder zur „Prävention“ diene. Ebenso durfte BEMER fortan nicht mehr mit einem Katalog konkreter Indikationen werben – zuvor hatte man Aufzählungen veröffentlicht, die von „akuten und chronischen Schmerzen“ bis zu „chronischen Wundheilungsstörungen“ reichten. Das Gericht stellte klar, dass solche Versprechen wissenschaftlich nicht gesichert und damit irreführend sind. BEMER legte schließlich eine Unterlassungserklärung ab.
Doch damit war der juristische Ärger nicht vorbei. Denn offenbar hielt sich das Unternehmen nicht konsequent an das Werbeverbot. Jahre später fand man die beanstandeten Aussagen immer noch – oder wieder – auf der BEMER-Website. Das Landgericht Berlin reagierte und verhängte Ende 2022 ein Ordnungsgeld in Höhe von 7.500 Euro gegen BEMER International AG wegen Verstoßes gegen die Unterlassungsverfügung. Ein seltener Schritt, der signalisiert: Die Justiz schaut genau hin und ahndet Unbelehrbarkeit. Und die Konkurrenz blieb ebenfalls wachsam. Im Januar 2023 ließ ein Mitbewerber vor dem LG Hamburg eine weitere einstweilige Verfügung erwirken. Wieder ging es um sieben konkrete Heilaussagen, die BEMER bzw. seine Vertriebspartner in Prospekten und Online verwendet hatten. Darunter fanden sich offenbar ähnliche Formulierungen wie schon 2016 – von therapeutischer Wirksamkeit, die dem Gerät zugeschrieben wurde, ohne dass sie belegt ist. Das Hamburger Gericht bestätigte: Solche Behauptungen verstoßen gegen §3 HWG und sind irreführend, da sie Wirkungen vorgaukeln, die das Produkt nicht nachweislich hat. Auch dieser Beschluss untersagt BEMER entsprechende Versprechungen ausdrücklich. Zwar ist er noch nicht rechtskräftig (BEMER legte Widerspruch ein), doch er reiht sich nahtlos ein in eine Serie von Gerichtsurteilen, die dem Unternehmen Grenzen aufzeigen.
Auffällig ist, mit welcher Hartnäckigkeit BEMER offenbar versucht, die positiven Botschaften dennoch am Leben zu erhalten. Teils lagerte man die Werbung auf unabhängige Vertriebspartner aus – in der Hoffnung, diese könnten mehr sagen als die Firma offiziell darf. Doch auch dafür fühlt sich BEMER letztlich verantwortlich, wie die Hamburger Entscheidung zeigte: Verbietet man dem Unternehmen bestimmte Aussagen, gelten diese Verbote auch für seine Vertreter. Im Zweifel muss BEMER also seine Vertriebler an die Leine nehmen – oder mit weiteren Ordnungsgeldern rechnen.
Bezeichnend ist zudem der Blick auf den Gründer der Firma. Peter Gleim, der 1998 BEMER (bzw. die Vorläuferfirma Innomed) ins Leben rief, ist in der Branche kein Unbeschriebenes Blatt. Schon in den Jahren zuvor fiel er mit zweifelhaften Geschäftsideen auf. 1995 etwa vertrieb Gleim mit seiner Firma Funworld GmbH die sogenannte „Clean-Card“ – eine Plastikkarte für 179 DM, die angeblich 90 % Waschmittel einsparen sollte. Ein wahres Wunderding für die Waschmaschine – nur leider pure Schummelei. Eine Analyse der Karte entlarvte den Betrug, Ermittlungen wegen Betrugs wurden eingeleitet. Zehn Jahre davor geriet bereits Gleims früheres Unternehmen, die Gem Collection Cosmetics GmbH, ins Visier der Behörden. Ein Gericht bescheinigte ihm „unmoralische und illegale Methoden“ im Vertrieb – vermutlich handelte es sich um ein illegales Schneeballsystem, das schließlich verboten wurde. Mit BEMER wandte sich Gleim dann dem Gesundheitsmarkt zu, doch die Vergangenheit wirft ihren Schatten voraus. Zwar bedeutet eine fragwürdige Gründerhistorie nicht automatisch, dass das aktuelle Produkt unwirksam sein muss – aber sie zeigt ein Muster: Große Versprechungen, geringer Evidenznachweis, dafür ein Vertriebsmodell, das auf schnellen Profit ausgelegt ist. Kritiker sehen BEMER daher weniger als seriöse Medizintechnikfirma, sondern als Lifestyle-/Wellness-Anbieter mit pseudowissenschaftlicher Fassade.
Pointiertes Fazit: Zwischen Magnetfeld und Menschenverstand
Die Geschichte der BEMER-Matte ist ein Lehrstück über die Kluft zwischen Heilsversprechen und Wirklichkeit. Hier prallen zwei Welten aufeinander: Auf der einen Seite die Hoffnungssucher – Patienten mit chronischen Beschwerden, fitnessbewusste Biohacker, Tierliebhaber – sie alle wünschen sich ein einfaches Mittel, das Gesundheit und Lebensqualität verbessert. BEMER bietet ihnen genau das an: ein scheinbar modernes, nebenwirkungsfreies Gerät, unterstützt von Testimonials und scheinbarer High-Tech-Forschung. Auf der anderen Seite stehen die Nüchternen – Wissenschaftler, Ärzte, Verbraucherschützer – die nach harten Beweisen fragen und vor teurem Placebokitsch warnen. Ihr Urteil ist bislang eindeutig: Die BEMER-Therapie ist wissenschaftlich nicht hinreichend untermauert. Die meisten behaupteten Wirkungen bleiben im Reich der Anekdoten oder Marketing-Prosa.
Und doch boomt das Geschäft. Das zeigt, wie verlockend die Vorstellung eines „magischen Magnetfelds“ ist, das alle Zellen vitalisiert. Es ist die Sehnsucht nach der sanften Wunderheilung, nach einer Alternative zu Pillen und Operationen – gepaart mit cleverer Verkaufsstrategie. Solange Menschen bereit sind, an solche Versprechen zu glauben, wird es Firmen wie BEMER geben, die daraus Kapital schlagen. Immerhin: In einem rechtsstaatlichen Umfeld können sie nicht völlig unbehelligt schalten und walten. Gerichte und Behörden haben BEMER in die Schranken gewiesen, wenn es überzog. Doch im grauen Bereich zwischen zulässiger Wellness-Werbung und unzulässiger Heilwerbung wird weiter gespielt.
Man könnte bilanzieren: Hier hat ein Unternehmen den Draht zum Zeitgeist gefunden – den ganz wörtlichen Draht, eine Spule unter der Matratze, die Hoffnungen funkend am Leben erhält. Die Magnetfelder mögen physikalisch real sein; ihre medizinischen Wunder sind es bis zum Beweis des Gegenteils nicht. Bleibt zu hoffen, dass potentielle Kunden ihren Menschenverstand nicht vollständig im elektromagnetischen Feld verlieren. Skepsis ist angebracht, bevor man tausende Euro für „mehr vom Leben“ ausgibt. Denn mit etwas Pech ist am Ende vor allem eines magnetisch angezogen worden: das Geld aus der eigenen Tasche. Die BEMER-Story ist damit auch ein Plädoyer für kritisches Nachfragen – im Interesse von Patienten, Verbrauchern und seriöser Medizin gleichermaßen.